Was beinhaltet ein Landschaftsplan ?

Der bestehende Landschaftsplan aus 1997 war in weiten Teilen bereits umgesetzt bzw. durch Neuplanungen überholt, deshalb wurden die Planungen aktualisiert und der neuen Rechtslage angepasst. Der Landschaftsplan bietet die Grundlage für die nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen im Gemeindegebiet. Die unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Nutzer an die vorhandenen Flächen müssen ausgewogen koordiniert werden, um Nutzungskonflikte frühzeitig zu minimieren und sachgerechte, abwägungsfehlerfreie und genehmigungsfähige Bauleitpläne aufstellen zu können. Gleichzeitig übernimmt er wichtige Aufgaben der Erholungsvorsorge. Der Landschaftsplan enthält, aufbauend auf eine umfassende Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft und die Darstellung vorhandener und potentieller Konflikte, eine Konzeption, die als Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung dient. Die Ziele dieses Leitbildes werden durch geeignete Maßnahmen untersetzt. Sie richten sich an die zuständigen Behörden, an die Verbände und Vereine, aber auch an die Landnutzer und nicht zuletzt an alle Güstrower. Der Landschaftsplan stellt keine eigenständige Planung dar, sondern ist dem Flächennutzungsplan (FNP) als Bestandteil der Bauleitplanung einer Gemeinde zugeordnet. Verbindlich werden die Inhalte des Landschaftsplanes erst durch die Übernahme in den Flächennutzungsplan.

Im Landschaftsplan werden dargestellt:

  • der vorhandene und zu erwartende Zustand von Natur und Landschaft,
  • die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Umweltqualitätsziele für die einzelnen Naturgüter im Hinblick auf die Funktionen und Strukturen des Naturhaushaltes,
  • die Erfordernisse und Maßnahmen, insbesondere
  • zur Vermeidung, Minderung, Beseitigung sowie zum Ausgleich und Ersatz bei Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, auch bei vorhandenen Nutzungen,
  • zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft, welche gesetzlich geschützt sind,
  • zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Biotope, Biotopverbundsysteme und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen wildlebender Arten,
  • zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Boden, Wasser, Luft und Klima sowie
  • zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft und zur Sicherung der landschaftsgebundenen und naturverträglichen Erholung.